Bewertungen - Gutachter Foehlinger

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Bewertungen

Bewertungen und Wertgutachten:

  • Bewertungsgutachten werden erforderlich, wenn der Nachweis über den tatsächlichen Wert und Zustand eines Fahrzeuges geführt werden muß.


  • Beispiele, für wen: Für den Versicherer, wenn das Objekt beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Für das Finanzamt, wenn das Fahrzeug als Betriebsvermögen angerechnet werden soll, oder nach Abschreibung in privates Eigentum übergeht. Als Bestätigung nach dem mühevollem Aufbau, oder Grundlage für den An- bzw. Verkauf.


  • Dazu zählen auch solche Fahrzeuge, die nicht - oder nicht mehr - in den Bewertungslisten geführt werden und individuell eingestuft werden müssen.


  • Fahrzeuge, die nicht mehr mit den im Handel üblichen Kriterien bewertet werden können (weil sie besonders aufgebaut oder ausgestattet sind), benötigen ebenso ein Bewertungsgutachten, wie die, als Old- oder Youngtimer eingestuften Fahrzeuge.


  • Eine Bewertung kann (oder muß) als Kapitalnachweis den Finanzbehörden vorgelegt werden.


  • Fahrzeuge mit einem Sonderstatus, wie z.B. Behörden- und Wettbewerbsfahrzeuge werden nur selten für eine Bewertung herangezogen.


  • Die Kosten für ein Bewertungsgutachten sind grundsätzlich abhängig von Aufwand, Umfang und Zweck der Bewertung.


Fragen zu diesem Thema werde ich Ihnen gerne ausführlich beantworten und die für den Einzelfall notwendigen Schritte erläutern.

   
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