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Leistungen
Sachverständige ist technischer Berater, Experte auf seinem Gebiet und Dienstleister. Das Gutachten wird unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben aufgebaut. Die schriftliche Form ist zweckgebunden und mündliche Vorträge dienen ggf. der Ergänzung. Der Sachverständige nutzt alle praktischen und technischen Möglichkeiten, die notwendig sind, um ein sach-
Gutachten / Expertisen
Haftpflichtschaden: Umfaßt grundsätzlich alle Schäden, die durch "Dritte", also durch Fremdverschulden entstanden sind bzw. herbeigeführt wurden. Hier besteht nach § 249 BGB die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens. Mit einem Gutachten hat der Geschädigte die Möglichkeit den tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen. Auch Neben-
Kaskoschaden: Hier ist der Risikoträger, also die "eigene" Versicherung weisungsberechtigt. Im Schadensfalle sind also grundsätzlich alle kostenträchtigen Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen. Dies betrifft auch die Beauftragung eines externen Sachverständigen. Es steht dem Geschädigten aber frei, Regulierungsergebnisse von einem "neutralen" Gutachter prüfen zu lassen. Je nach Umfang der Kaskobedingungen sind folgende Schadensarten Bestandteil: Einbruch bzw. Einbruchversuch in das versicherte Fahrzeug, Schäden durch die Kollision mit Haarwild, Teil-
Bewertungen
Eine "Fahrzeugbewertung" dient dem Fahrzeughalter/Eigentümer als Nachweis für den tatsächlichen Zustand seines Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Bewertung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Bewertungen".
de jure
Eine Rechtsberatung durch den Sachverständigen findet nicht statt. In allen juristischen Fragen -